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Dein Sportverein im Münchner Westen
SV WALDECK OBERMENZING
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur einmal jährlich zum 01.12. des Jahres erfolgen.
Die Mitgliedschaft endet dann am 31.12 des Jahres.
Fußballspieler müssen sich beim Vereinswechsel vom aktiven Spielbetrieb beim SV Waldeck schriftlich abmelden.
Bereits bezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet.
Sonder-Regelung für Eltern-Kind-Turnen-, Kinderturnen sowie Funsport & Geräte-Turnen:
Aufgrund der Altersbegrenzung wird hier ein zusätzlicher Kündigungstermin zum 01.07. des laufenden Geschäftsjahres eingeräumt. NUR in diesen Fällen erfolgt anteilige Rückerstattung. Die Mitgliedschaft endet dann am 31.07. des Jahres.
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